Urheberrechte und Nutzungsrechte beachten.

Beitrag vom 10.August 2015 | Abgelegt unter Allgemein

Urheberrechte und Nutzungsrechte beachten.

Oft werden in unserem beruflichen Alltag auch Fragen zu Urheberrechten und Nutzungsrechten gestellt. Jeder Unternehmer, der Design-, Text- oder Internetleistungen beauftragt, sollte sich unbedingt vorab mit den gültigen gesetzlichen Regelungen und mit den Geschäftsbedingungen seines Geschäftspartners auseinandersetzen. Designarbeiten genießen Urheberschutz, weil sie Werke und Ergebnis eigener geistiger Schöpfungen sind. Vorschläge und Vorgaben des Auftraggebers oder sonstige Zuarbeiten begründen kein Miturheberrecht. Beim Designer verbleiben die Zustimmungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere kann die Übertragung von einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechten an Dritte nur mit seiner Einwilligung erfolgen. Fazit: Ohne Einwilligung des Designers dürfen die von ihm gelieferten Arbeiten oder Werke weder im Original, noch in der Kopie verändert oder beeinträchtigt werden. Für Bild- und Fotomaterial gilt dies ebenfalls. Nicht alles, was im Internet gefällt, darf heruntergeladen und genutzt werden. Der Auftraggeber muss mit der Agentur im Rahmen der Vergütung der Leistungen die zu übertragenden Nutzungsrechte vereinbaren.

Das Logo für eine Produktlinie der Kühnel Bauunternehmung GmbH haben wir 2014 in der marketingmanufactur erarbeitet. Weiterführende Arbeiten dauern an.

Repro: Weise, mit freundlicher Genehmigung des Auftraggebers, als Referenz